Die Kostenermittlung ist die Vorausberechnung der entstehenden Kosten bzw. die Feststellung der tatsächlich entstandenen Kosten. Entsprechend dem Planungsfortschritt sind zu unterscheiden: |
Der Kostenermittlung liegt in der Regel die Kostengliederung nach DIN 276 zugrunde.
Benötigen Sie beispielsweise eine zweite Meinung bei Ihnen vorliegenden Kostenberechnungen Dritter führen wir Kosten- und für die Kostengruppen 300 und 400 ( Baukosten und Kosten der Gebäudetechnik) sowie Wirtschaftlichkeitsberechnungendurch.
Honorar auf Einzelnachweis oder zu vereinbarendem Pauschalhonorar.