Die Abnahme
- Die Abnahme ist der Dreh- und Angelpunkt des Werkvertrags-rechts.
- Mit der Abnahme bestätigt der Auftraggeber die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs.
- Die Projektleitung wird von ihren Pflichten befreit.
- Die Beweislast bei etwaigen Mängeln geht auf den Besteller über.
- Die Verjährung beginnt mit der Abnahme.
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Wir übernehmen Abnahmen auf unseren Fachgebieten
- Technische Gebäudeausrüstung der KG 400,
- Nah-Energie-Netzen
- Regenerativer Energie (Erzeugung und Verteilnetze)
Die Honorierung kann auf Einzelnachweis zu unseren Verrechnungssätzen oder als Pauschalhonorar vereinbart werden.